Sind Sie im Bereich der Alltagsbegleitung geschult?
Natürlich. Nicht nur aufgrund meiner Berufserfahrungen arbeite ich professionell, sondern auch die Schulung zum zertifizierten Alltagsbegleiter nach §45 a SGB XI kann ich nachweisen.
Meine Angebote sind vom Kreis Coesfeld anerkannt.
Wer ist mein Alltagsbegleiter und kann das auch wechseln?
Ich betreue Sie persönlich. Es sollte eine Vertrauensbasis aufgebaut werden können.
Wieviel Stunden Unterstützung im Monat kann ich mit dem „Entlastungsbetrag“ bekommen?
Mit Pflegegrad 1 in Höhe von 131 Euro kann ich Sie 3,5 Stunden im Monat besuchen und unterstützen.
Gern können wir auch nach Inanspruchnahme von Leistungen private Rechnungen über den Entlastungsbetrag hinaus oder ganz ausstellen.
Wie ist es, wenn Angehörige weiter weg wohnen und Sie engagieren wollen? Ist das möglich?
Natürlich geht auch das. Die Angehörigen sollten sich mit mir in Verbindung setzen und beim Erst-Gespräch wenn möglich dabei sein. Der weitere Austausch kann nach Wunsch nicht nur mit dem Betreuten, sondern auch mit den Angehörigen geführt werden.
Gibt es eine Kündigungsfrist?
Nein, die gibt es für uns beide nicht. Eine Beendigung ist jederzeit auch mündlich möglich.
Wie ist das mit dem Datenschutz?
Alle Daten und Dokumentationen werden vertraulich behandelt.
Am Ende des Monats unterschreiben Sie den Leistungsnachweis, hier können Sie nochmal die Zeiten und die Art der Unterstützung einsehen.
Haben Sie weitere Fragen? Scheuen Sie sich nicht und melden sich bei mir.
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