Gut zu wissen

Pflegegeld und Entlastungsbetrag

Ab dem Pflegegrad 1 steht ihnen bei häuslicher Pflege ein Entlastungsbetrag von 131 Euro und
ab dem Pflegegrad 2 zusätzlich Pflegegeld zu.

Der Entlastungsbetrag kann für diverse Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwendet werden, z.B. Unterstützung im Haushalt und des Alltages des Betroffenen. 

Die Leistungen werden nach Inanspruchnahme als Rechnung bei der Krankenkasse eingereicht. 

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